Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan

7 382 Themenbezogene Bildungs- und Erziehungsbereiche sind den Kindern von Beginn an einsichtig zu machen. Die nähere Umgebung der Wohnung, der Weg zum Kindergarten sowie die Vorbereitung auf den si- cheren Schulweg sind wichtige Felder für Beobachtung und das Sammeln von Verkehrserfahrungen. Die verkehrserzieherische Arbeit nimmt Eltern mit in die Verantwortung. Die örtlichenVerkehrswachten stellen kostenlos Fachkräf- te für die Schulung der Eltern vonKindern imVorschulalter (Bundesprogramm „Kind und Verkehr“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates) zur Verfügung, aber auch für Fortbildungen des pädagogischen Personals (Fortbildungspro- gramm „Kindergarten und Sicherheit“ der Landesverkehrswacht Bayern e.V., Informationen und Materialien über die Deutsche Verkehrswacht e.V.: www. lernwerkstatt.de /mobil werden & bleiben, 0–6 Jahre). Unfallprävention Auch die Unfallprävention ist Teil der Sicherheitserziehung und steht in en- gem Zusammenhang zur Verkehrs- und Bewegungserziehung. So sind psy- chomotorische Schwächen und Koordinationsstörungen häufig Ursache von Unfällen in einem breiten Spektrum von Unfallformen wie Spiel-, Sport-, Wege- und Verkehrsunfälle. Eine starke Betonung der Bewegungserziehung im Einrichtungsalltag (Bewegung, Rhythmik, Tanz und Sport ➛ Kap. 7.10) zielt darauf ab, dass solche Probleme gar nicht erst auftreten. Gezielte Bewe- gungsangebote (z. B. auch die „Move it-Box“ der Deutschen Verkehrswacht) helfen auch jenen Kindern, bereits eingetretenen Störungen entgegenzuwir- ken und dienen damit der Unfallprävention. Aber auch in Stresssituationen sind Kinder verstärkt unfallgefährdet. Für Kinder, die z. B. Übergänge im Bil- dungsverlauf als stressreich erleben, ist eine einfühlsame Begleitung in dieser Phase zugleich ein wichtiger Beitrag zur Unfallprävention. Verhalten bei Verletzungen, Unfällen und im Brandfall Die Fachkräfte wissen aufgrund ihrer Ausbildung in Erster Hilfe, wie sie sich in diesen Situationen zu verhalten haben. Die Ausstattung des Erste-Hilfe- Koffers wird regelmäßig überprüft und evtl. erneuert. Dabei kann mit den Kindern demonstriert werden, wofür die einzelnen Inhalte gebraucht werden. Tageseinrichtungen können altersgemäße Kurse für Kinder zum Ersthelfer (z. B. „Juli lernt 112“) und abends ein entsprechendes Angebot für Eltern an- bieten (z. B. „Vom Gaffer zum Retter“). Es empfiehlt sich, Erste-Hilfe-Kur- se für Eltern, pädagogische Fachkräfte, aber auch für Kinder in Zusammen- arbeit mit der örtlichen Verkehrswacht oder anderen Anbietern zu planen und durchzuführen. Bei Verletzungen und Unfällen achtet die pädagogische Fach- kraft neben der medizinischen Erstversorgung darauf, das Kind einfühlsam anzusprechen, zu beruhigen und zu trösten. Die Eltern werden umgehend verständigt. Im Anschluss bespricht die pädagogische Fachkraft den Vorfall mit den am Unfallgeschehen beteiligten Kindern, um ihnen bei der Verarbei- tung des Erlebten zu helfen. Dabei weist sie auf Möglichkeiten hin, Unfäl- len und Verletzungen vorzubeugen. Die Einrichtungsleitung ist verpflichtet, Unfälle, die einzelne Kinder erleiden, dem Gemeinde-Unfallversicherungs- verband anzuzeigen (§ 193 Abs. 1 SGB VII, § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X), damit dieser die Kosten für die medizinische Versorgung des Kindes übernimmt

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