Was macht einen guten Träger aus?
Pamela Oberhuemer
Dies ist eine leicht gekürzte Fassung aus einem Beitrag in:
Theorie und Praxis der Sozialpädagogik, 2 / 2003, 43-45.
Seit Mitte der 1990er Jahren werden im System der Tageseinrichtungen für Kinder zahlreiche Ansätze der Qualitätsentwicklung und des Qualitätsmanagements erprobt. Bislang befassten sich diese Maßnahmen fast ausschließlich mit der Programmqualität von Tageseinrichtungen, d.h. mit der Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Die wichtige Funktion des Trägers bei der Steuerung von Einrichtungsqualität wurde dabei kaum thematisiert. Als Verantwortliche für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen haben Träger jedoch eine Vielzahl von Zuständigkeiten, die einen direkten Einfluß auf die Qualität des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebots haben.
Mit dem aktuellen Druck der Modernisierung von Verwaltungsabläufen, der Anpassung von Tageseinrichtungen an veränderte Bildungs- und Betreuungserwartungen sowie der Profilbildung durch nachweisbare Leistungsqualität sind Träger mehr denn je gezwungen, ihre Arbeit systematisch in den Blick zu nehmen. Dabei sehen die Bedingungen dafür sehr unterschiedlich aus. Sie reichen von den etablierten Fach- und Verwaltungsstrukturen der großen kommunalen Träger bis hin zu den eher wenig professionalisierten Strukturen der vielen "kleinen" Träger im Bereich der freien Wohlfahrtspflege, die nur ein oder zwei Tageseinrichtungen zu verantworten haben.
Ein bundesweites Projekt zum Thema "Trägerqualität"
Seit Januar 2000 werden in einem bundesweiten Vorhaben neue Akzente gesetzt. Als Teil der Nationalen Qualitätsinitiative (NQI) stehen in einem Projekt am Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) erstmals die Träger von Kindertageseinrichtungen im Mittelpunkt. Im Rahmen dieses Projekts, das bis November 2003 läuft, werden Qualitätskriterien für die Trägerarbeit formuliert und Verfahren für die Einschätzung dieser Qualität entwickelt. Dabei wird eindeutlicher Schwerpunkt auf die Selbsteinschätzung von Trägerqualität gelegt.
Das Projekt ist im Kontext der heterogenen und durchaus komplexen Jugendhilfestrukturen in Deutschland zu sehen mit ihrer Verpflichtung zu Subsidiarität und Trägervielfalt. Das heißt: die formulierten Qualitätskriterien und die entwickelten Verfahren zur Selbsteinschätzung müssen die erheblichen Unterschiede in Trägergröße, Trägerstrukturen und Trägerphilosophie berücksichtigen. Das ist keine einfache Aufgabe.
Was wissen wir über die Trägerlandschaft?
Über die Trägerlandschaft in Deutschland gibt es wenig empirisches Wissen. Eine erste Aufgabe des Trägerprojekts bestand deswegen darin, fundierte Daten über die Trägeraufgaben und die Steuerungsfunktion von Trägern zu gewinnen. Rd. 2.300 Rechtsträger in den 16 Bundesländern haben sich an einer postalischen Befragung beteiligt. Die Ergebnisse geben Aufschluss über viele Fragen, so zum Beispiel über die Formen und Häufigkeit der Kommunikation zwischen Träger und Einrichtung(en) oder über praktizierte Maßnahmen der Qualitätssicherung.
Ausgewählte Ergebnisse wurden bereits veröffentlicht (vgl. Schreyer u.a. 2002); der vollständige Datenband wird im Laufe des Jahres 2003 präsentiert (vgl. Kalicki u.a., in Vorbereitung).
Was macht einen guten Träger aus?
Ist es möglich bei der gegebenen Trägervielfalt, trägerübergreifend gültigen Qualitätskriterien zu formulieren? Dieser Frage wurde in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der unterschiedlichen Trägerschaften nachgegangen. Es wurde ein "Trägerprofil" entwickelt, das die derzeitzehn wichtigsten Aufgabenfelder von Trägern beschreibt. Diese sind:
Zentrale Aufgabendimensionen der Träger von Kindertageseinrichtungen
(1) Organisations- und Dienstleistungsentwicklung
Der gesellschaftliche Kontext der Bildungs- und Betreuungsarbeit sowie der aktuelle Bedarf der Familien in der Region sind einem ständigen Wandel unterworfen. Träger sind dafür verantwortlich, diese Entwicklungen im Blick zu haben und die Organisationsstruktur und das Dienstleistungsangebot der Kindertageseinrichtung entsprechend anzupassen und weiter zu entwickeln.
(2) Konzeption und Konzeptionsentwicklung
Die Verantwortung des Trägers liegt vorwiegend in der Sicherung der notwendigen zeitlichen, personellen und materiellen Rahmenbedingungen für eine gelingende Entwicklung und Umsetzung der einrichtungsspezifischen Konzeptionsziele und -vorhaben durch die pädagogischen Fachkräfte. Dazu gehören auch Strategien zur Beteiligung von Eltern in Konzeptionsfragen.
(3) Qualitätsmanagement
Grundlage des Qualitätsmanagements ist die Klärung und Entwicklung von Qualitätszielen für die Tageseinrichtung und die Formulierung von verbindlichen Standards. Auf diesem Weg werden Arbeitsabläufe transparenter gemacht und Prozesse der Qualitätsentwicklung gesichert.
(4) Personalmanagement
In den Aufgabenbereich des Trägers gehören Personalplanung, Personalentwicklung, Personalführung, Personalcontrolling und Personalverwaltung. Voraussetzung für ein gelingendes Personalmanagement ist ein Personalkonzept sowie verbindlich geregelte Formen der Kompetenzzuschreibung und Zusammenarbeit zwischen Träger und Einrichtung (Leitung, Mitarbeiterteam).
(5) Finanzmanagement
Zu den Trägeraufgaben gehören die Erstellung eines Finanzierungskonzepts, die effiziente Verwaltung der Gelder aus verschiedenen Finanzquellen sowie – soweit möglich – die Beschaffung zusätzlicher Mittel für den Betrieb der Kindertageseinrichtung.
(6) Familienorientierung und Elternbeteiligung
Es ist eine Aufgabe des Trägers, Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Eltern und pädagogischen Personal zu sichern. Dazu gehört, dass die Eltern an möglichst vielen Entscheidungen teilhaben und zu diesem Zweck ein funktionierendes Kommunikationssystem zwischen Einrichtung und Familien besteht.
(7) Gemeinwesenorientierte Vernetzung und Kooperation
Aufgabe des Trägers ist es, sowohl die Tageseinrichtung in ihren Vernetzungsaufgaben mit Fachdiensten, Schulen und kulturellen Organisationen im Umfeld zielbewusst zu unterstützen als auch die Tageseinrichtung in relevanten regionalen Gremien zu vertreten und Kontakte zu Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur zu pflegen.
(8) Bedarfsermittlung und Angebotsplanung
Zu den Aufgaben der einzelnen Träger gehört es, den Bedarf in ihrem Einzugsbereich durch Nutzen von Daten der (über)örtlichen Jugendhilfeplanung und durch eigene Bedarfsanalysen zu ermitteln. Träger sind dazu aufgefordert, eigene Angebotsperspektiven für ihre Kindertageseinrichtungen zu entwickeln und sich für die Umsetzung einzusetzen.
(9) Öffentlichkeitsarbeit
Ziel aus Sicht des Trägers ist es vor allem, die Einrichtungen in seiner Verantwortung bekannt zu machen und sich in der Öffentlichkeit und in der Trägerlandschaft in kinder- und familien- und bildungspolitischen Fragen zu positionieren.
(10) Bau und Sachausstattung
In die Trägerverantwortung fällt (neben dem Bau von neuen Tageseinrichtungen) die Prüfung der vorhandenen baulichen Situation sowie die Planung und Durchführung von notwendig werdenden Umbaumaßnahmen und Sanierungen. Mit Blick auf Baumaßnahmen sowie auf die Sachausstattung ist die Einbindung von Personal, Eltern und Kindern in die Entscheidungsprozesse möglichst zu berücksichtigen.
Zu all diesen Aufgabendimensionen werden – auf der Grundlage der fachwissenschaftlichen Diskussion sowie mit Hinweis auf relevante Rechtsvorgaben - Qualitätsziele formuliert. Daraus leiten sich zentrale Trägeraufgaben, Maßnahmen der Qualitätssteuerung sowie exemplarische Qualitätsstandards ab. Die Ergebnisse werden in einem Qualitätshandbuch für Träger veröffentlicht, das gegen Ende 2003 erscheinen soll.
Selbsteinschätzung der Trägerarbeit
Auf der Grundlage der formulierten Qualitätsstandards wurden Verfahren der Selbstevaluation entwickelt, die es Trägern ermöglichen, ihre Arbeit in diesen zehn Dimensionen genauer zu analysieren und Schritte für die weitere Arbeit abzuleiten. Diese Evaluationsverfahren werden derzeit im Feld erprobt und die ersten Rückmeldungen deuten an, dass sie als handhabbar und flexibel einsetzbar eingeschätzt werden sowie als Hilfe, die eigene Trägerarbeit zielorientiert und differenziert zu überprüfen. Diese Verfahren der Selbstevaluation werden im Laufe des Jahres 2003 veröffentlicht.
Fortbildungsangebote für Träger: Entwicklungsbedarf
Die Ergebnisse der oben genannten bundesweiten Befragung zeigen, dass die fachliche Vorbildung der Träger von Kindertageseinrichtungen sehr unterschiedlich ist. Ein gelernter Pfarrer, eine gelernte Juristin, ein gelernter Sozialpädagoge: alle bringen andere beruflichen Voraussetzungen für die Trägerverantwortung mit. Ausgewiesene Qualifizierungskonzepte für Rechtsträger, die diese unterschiedlichen Ausgangslagen berücksichtigen, gab es bisher kaum. Hier gibt es Entwicklungsbedarf.
Gefragt nach ihren Fortbildungswünschen, nennen Träger selbst: pädagogische Konzeption, Personalfragen, Zusammenarbeit mit Eltern, Finanzierung, Verwaltung und Qualitätsmanagement als Themen von hoher Bedeutung (vgl. Schreyer u.a., 2002). Weitere wichtige Themen der Trägerqualifizierung wären aus meiner Sicht: Bildung und soziale Integration als Aufgaben der Kindertageseinrichtungen, Selbstevaluation der Trägerarbeit, Trägerschaft und interkulturelles Engagement sowie der Themenkreis Leistungsbeschreibungen , Leistungsvereinbarungen, Wirtschaftlichkeitsanalysen.
Der Bedarf an vielseitig qualifizierter Trägerarbeit wird immer deutlicher. Noch fehlen jedoch ausreichende trägerspezifische und trägerübergreifende Fortbildungsstrukturen und -angebote, um den erforderlichen Professionalisierungsschub zu unterstützen.
Aktuelle Informationen zum Prjekt "Steuerung von Trägerqualität durch Evaluation" erhalten Sie hier.


