Umsetzung des Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplans
- die Verantwortung des Trägers
Bernhard Nagel
Das Kinder und Jugendhilfegesetz - KJHG (SGB VIII) definiert mit dem Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag die zentralen Aufgaben von Tageseinrichtungen für Kinder und gibt damit zugleich die Legitimationsgrundlage für die Arbeit mit den Unter-Sechsjährigen. Im Gegensatz von Betreuung und Erziehung, denen schon länger das politischen und fachlichen Interesses galt, wurde der Bildungsauftrag in den letzten Jahren eher vernachlässigt.
Spätestens seit den Ergebnissen der Delphi-Studie in den Jahren 1996/98 ist die Bedeutung vorschulischer Einrichtung als Bildungsinstitutionen unumstritten, was schließlich durch die Ergebnisse der Pisa-Studie eine letzte Bestätigung fand. Diese Entwicklung hat die Formulierung eines Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplans wesentlich gefördert.
Einen zentralen Stellenwert in diesem Bildungsplan hat das gewandelte Verständnis von Bildung für Kinder unter sechs Jahren. Bildung wird demnach nicht, wie bislang, primär als individuumszentrierter Ansatz (das Kind bildet sich selbst), sondern vielmehr als sozialer Prozess definiert, der jeweils im Kontext stattfindet und an dem sich neben dem Kind - auch die Fachkräfte, die Eltern und andere aktiv beteiligen. Bildung wird damit als sozialer, ko-konstruktiver Prozess verstanden.
Bildung in diesem Sinne setzt dabei ein bestimmtes Verständnis von pädagogischer Qualität voraus, das einem struktural-prozessualen Modell folgt, in dem neben strukturellen Dimensionen (wie Gruppengröße, Personalschlüssel) vor allem prozessuale Dimensionen (z.B. Erzieher-Kind-Interaktion, Erzieher-Erzieher-Interaktion, Erzieher-Eltern-Interaktion) und nicht zuletzt kontextuelle Dimensionen (z.B. Professionalisierung der Fachkräfte, Qualität der Leitung der Einrichtung, Erziehungsklima) bedeutsam sind.
Ein Bildungs- und Erziehungskonzept allein kann jedoch nicht eine bessere Erziehungs- und Bildungsqualität garantieren. Für seine Realisierung trägt der Träger der Einrichtung, in der die Philosophie und das Menschenbild des Bildungsplans und seine Bildung- und Erziehungsziele umgesetzt werden sollen, eine entscheidende Verantwortung.
Einbindung der Träger in die aktuelle Qualitätsdiskussion - Konfrontation mit neuen Herausforderungen
Im Rahmen der seit geraumer Zeit breit geführten Qualitätsdebatte wird aufgrund des sich verändernden kontextuellen Rahmens der Kindertagesbetreuung zunehmend auch die Frage nach der Trägerqualität aufgeworfen:
- Der rechtliche Rahmen für die institutionelle Kindertagesbetreuung hat sich durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - 1990 in den neuen, 1991 in den alten Bundesländern - verändert. Zum einen sehen §§ 22 Abs. 1, 25 SGB VIII ein plurales Angebot der Kinderbetreuung vor. Zum anderen wurde das Kindergartenangebot infolge des in § 24 SGB VIII verankerten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz als Regelangebot für alle Kinder etabliert, was eine besondere Herausforderung an die Sicherstellung der Qualität von Tageseinrichtungen für Kinder mit sich bringt.
- Infolge des gesellschaftlichen Wandels sehen sich die Träger veränderten Bedürfnissen und Ansprüchen ihrer Klientel gegenüber. Die Anforderungen an die pädagogische Arbeit in den Einrichtungen, an Qualität und Organisation des Angebots sind bei zunehmendem Anspruch auf regionale Differenzierung stark gestiegen. Zugleich wird für die kommenden Jahre in den westlichen Bundesländern ein weiterer Geburtenrückgang prognostiziert. Der Rückgang der Kinderzahlen bedroht dort die Existenz vieler Kindertageseinrichtungen.
Diese Entwicklungen überführen zum einen den Anbietermarkt in einen Nachfragemarkt und schaffen zum anderen für Einrichtungen wie deren Träger eine bisher nicht gekannte Konkurrenzsituation im "Kampf um das Kind". Dadurch entsteht bereits heute in einzelnen Regionen ein Druck zur stärkeren "Markt-, Kunden- und Feldorientierung". Gleichzeitig ist eine verstärkte Binnendifferenzierung des pädagogischen Angebots notwendig geworden, um im Kontext aktueller soziokultureller und familienbezogener Veränderungen die erforderliche Bildungs- und Erziehungsqualität zu gewährleisten. - Die Durchführung von Verwaltungsreformen auf kommunaler Ebene im Verbund mit neuen Steuerungsformen und einer verstärkten Kommunalisierung wirken sich in wesentlichen Dimensionen auch auf die Arbeit in und um Tageseinrichtungen aus (Oberhuemer/ Ulich 1998; Simeth 1998). Betroffen davon sind Organisationsstrukturen und inhaltliche Konzepte, Planung und Evaluation, Verwaltung und Betriebsführung, Finanzierung und Regulierung.
In besonderer Weise sind hiervon die Kommunen betroffen, die einerseits als Rechtsträger von Kindertageseinrichtungen in der Verantwortung stehen, andererseits häufig aber auch als Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidend die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen beeinflussen. - Die allgemeine Diskussion über die Leistungs- und Anpassungsfähigkeit der Wohlfahrtsverbände im Kontext des allgemeinen Modernisierungsdrucks in einem immer brüchiger werdenden Wohlfahrtssystem verändert die Anforderungen an Trägerschaft - verbandsintern wie auch -extern.
- Spätestens seit Pisa ist die Bedeutung der Kindertageseinrichtungen als Bildungseinrichtungen allgemein anerkannt. Welche Bedeutung und damit verbunden welche Verantwortung die institutionelle Bildung, Erziehung und Betreuung hat, wird nicht zuletzt durch die neuere Hirnforschung bestätigt, welche die Annahmen, dass eine an der kindlichen Entwicklung orientierte Förderung für die Bildungsbiographie des einzelnen Kindes von elementarer Bedeutung ist, empirisch bestätigt. Diese veränderten Rahmenbedingungen konfrontieren die einzelnen Rechtsträger und die sie vertretenden Verbände mit einem Bündel neuer Herausforderungen und Aufgabenstellungen hinsichtlich der Verantwortung für Kindertageseinrichtungen im Allgemeinen und bezüglich der Umsetzung des Bildungsauftrags im Besonderen.
Schon immer zählten zu den genuinen Trägeraufgaben:
- Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen,
- Einstellung von Fachpersonal,
- Regelung der Finanzen,
- Vorgabe der Grundrichtung der pädagogischen Arbeit,
- Gewährleisten praxisbegleitender Fachberatung sowie
- Sorge für die Fort- und Weiterbildung des Personals.
Diese Aufgaben haben sich jedoch erweitert bzw. inhaltlich differenziert. So zählen heute zur originären Trägerverantwortung:
- eine moderne soziale (Bildungs-)Organisation verantworten,
- Profilbildung nach außen leisten,
- die inhaltliche Qualität der pädagogischen Arbeit sichern,
- die fachliche Kompetenz des Erziehungspersonals stärken,
- den gestiegenen Ansprüchen an die Professionalität des Erzieherberufs insgesamt und insbesondere der Kindergartenleitung durch eine modernen Standards entsprechende Personalpolitik und Führungskompetenz gerecht werden,
- die unterschiedlichen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse von Rechtsträger, Leitung, Fachkräften mit besonderen Funktionen und Fachberatung klären,
- verantwortliche Personalentwicklung und
- Fortbildungsförderung gewährleisten sowie
- Rahmenbedingungen für eine differenzierte Beteiligung von Eltern schaffen.
Oder allgemein: Steuerung, Sicherung und Weiterentwicklung der Erziehungsqualität von Kindertageseinrichtungen ist Aufgabe der Träger.
Die Aufzählung der neuen Herausforderungen und Aufgabenstellungen macht deutlich, dass
- sich Trägerqualität bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben künftig an ihrer Konkurrenzfähigkeit im härteren Trägerwettbewerb messen lassen muss,
- die Steuerung, Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Erziehungsqualität in Kindertageseinrichtungen als Aufgabe der Träger verstärkt ins Blickfeld rücken muss.
Nur durch die Ausbildung eines erkennbaren, attraktiven Leistungsprofils, durch die Stärkung und Anerkennung der Fachkompetenz der Fachkräfte und durch die Sicherstellung eines optimale Erfahrungsumfeldes für die Kinder, das deren natürliche Neugierde und Kreativität unterstützt, werden Träger langfristig die Zukunft ihrer Einrichtungen sichern.
Hierzu gehört es auch, die Trägerstruktur und -organisation nach außen hin deutlich zu machen. Ergebnisse der IFP-Bayernstudie zeigen, dass das Trägerprofil für die Eltern in der Regel nicht erkennbar ist, dass der Bildungsauftrag bei Träger und Eltern wenig gegenwärtig ist, dass ein fachlich-pädagogischer Dialog zwischen Träger und Einrichtungen sowie zwischen Träger und Eltern kaum stattfindet (Fthenakis et al. 1997).
Die Rechtsträger der einzelnen Einrichtungen, aber auch die Trägerverbände sind aufgefordert, ihre Strategien der Qualitätssteuerung und -sicherung insbesondere unter folgenden Aspekten weiterzuentwickeln:
- Erstellung und Sichtbarmachen eines klaren programmatischen Profils (trägerspezifische Einrichtungsziele und pädagogische Rahmenkonzeption);
- Anpassung des Betreuungsangebots an die unterschiedlichen Bedarfslagen von Kindern insbesondere hinsichtlich der Umsetzung des Bildungsauftrages;
- Anpassung des Betreuungsangebots an die unterschiedlichen Bedarfslagen von Familien (§ 22 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII) sowohl in struktureller (z.B. Öffnungs-, Betreuungszeiten) als auch inhaltlicher Sicht (z.B. innere Öffnung, zielgruppenspezifische Angebote);
- Gewährleistung von Rahmenbedingungen für eine differenzierte pädagogische Arbeit (Zeit für Zielvereinbarungen, Planungen, Reflexionsgespräche, Nachbereitungen; Materialausstattung usw.);
- Gewährleistung von vielfältigen Formen der Elternbeteiligung unter Berücksichtigung der erweiterten Mitwirkungsrechte von Eltern (§ 22 Abs. 3 SGB VIII);
- Auf- und Ausbau von Netzwerken mit Fachdiensten (§ 81 SGB VIII);
- Mitwirkung an der örtlichen und überörtlichen Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII);
- Erstellung eines einrichtungsspezifischen Konzepts der Personalentwicklung ;
- Freistellung der Fachkräfte für vielfältige Formen der Fort- und Weiterbildung;
- Unterstützung der Fachkräfte bei der Entwicklung und Erprobung von verschiedenen Formen der Evaluation der pädagogischen Arbeit (Entwicklungsverläufe von Kindern, Überprüfung von Konzeptionszielen und -ergebnissen, Leitfäden zur Selbst- und Peerevaluation usw.);
- Modernisierung der Verwaltungsabläufe in den Einrichtungen;
- Modernisierung und Intensivierung der Fachberatung sowie
- Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnik, um eine kontinuierliche Aktualisierung der Kenntnisse der Fachkräfte auf Träger- und Einrichtungsebene in fachlichen und fachpolitischen Fragen sicherzustellen.
Nicht zuletzt sind die Träger gefordert, die Faktoren, welche die Beziehungen Träger - Eltern - Erzieherinnen - Kinder bestimmen, so zu gestalten, dass sie den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der ihnen übertragen wurde (Kommunen) bzw. den sie übernommen haben (freie Träger), verantwortlich wahrnehmen können. Kindertageseinrichtungen sind in der Pflicht, Kinder nach ihren individuellen Fähigkeiten zu fördern, Lernen frühzeitiger anzusetzen und sich stärker dem Gemeinwesen zu öffnen. Dies erfordert von öffentlichen und freien Trägern,
- den Bildungsauftrag in der Kindertagesbetreuung zu intensivieren und neue Wege der Gestaltung von Bildungsprozessen zu initiieren;
- Eltern in ihrer Verantwortung für die Erziehung und Bildung kompetent und auch gemeinsam mit der Kindertagesstätte zu unterstützen;
- die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen zu fördern ; hierzu gehört auch die Förderung stadtteilbezogener Netzwerke zur stärkeren Einbeziehung des sozialen Nahraums in den Bildungsprozess;
- Kinder aus benachteiligten Lebensumfeldern besonders intensiv zu fördern sowie
- einen Beitrag zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit durch die Gestaltung zielgenauer pädagogischer Konzepte zu leisten, um die Erfordernisse eines lebenslangen Lernens vorzubereiten. Von den Kindertrageseinrichtungen und von den Grundschulen wird erwartet, dass sie ihre Arbeit besser aufeinander abstimmen und in ihren Angeboten dem altersspezifischen Interesse der Kinder an Bildung und Aneignung der Welt in geeigneter Weise entsprechen.
Literatur
Fthenakis, W.E., Nagel, B., Eirich, H., Mayr, T. (1997). Neue Konzepte für Kindertageseinrichtungen: eine empirische Studie zur Situations- und Problemdefinition der beteiligten Interessengruppen. Endbericht Band 1 u. 2. München: Staatsinstitut für Frühpädagogik.
Oberhuemer, P., Ulich, M. (1998). Tageseinrichtungen und Dezentralisierung. Tendenzen in einigen europäischen Ländern, in: Pestalozzi-Fröbel-Verband (Hrsg.): Kindergartenentwicklung. Profil trotz Finanzkrise. Sozialpädagogischen Blätter, Jahrbuch 2. Weinheim und Basel: Beltz.
Simeth, A. (1998). Dienstleistungsansatz und neue Steuerung. Bedeutung für Kinderkrippen, in: Pestalozzi-Fröbel-Verband (Hrsg.): Kindergartenentwicklung. Profil trotz Finanzkrise. Sozialpädagogischen Blätter, Jahrbuch 2. Weinheim und Basel: Beltz.


