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Staatsinstitut für Frühpädagogik
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Auf den Anfang kommt es an: Bildung und Erziehung
in den Tageseinrichtungen mit Kindern unter sechs Jahren
Prof. Dr. Dr. Dr.Wassilios E. Fthenakis

Kinder haben ein Recht auf Bildung. Durch Bildung wird die Entwicklung der Persönlichkeit gefördert, und die Begabung, die geistigen, emotionalen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes kommen voll zur Entfaltung (vgl. Art. 28 und 29 UN-Kinderrechtskonvention). Dieses Recht wird nicht erst mit Eintritt in die Schule wirksam, sondern bereits mit der Geburt des Kindes. Kinder lernen von Geburt an. Auf dem Weg des "lebenslangen Lernens" ist nach der Familie der Elementarbereich die zweite Station. Befunde der neurowissenschaftlichen Forschung und der Entwicklungspsychologie belegen, dass die frühe Kindheit eine sehr lernintensive Zeit im Leben eines Menschen ist, die stärker im Interesse der kindlichen Entwicklung genutzt werden sollte.

Versäumnisse in der frühen Bildung können durch spätere Bildungsinstanzen, ungeachtet ihrer Qualität, nur unter hohem finanziellen und personellen Aufwand und manchmal nur teilweise wettgemacht werden, weil für bestimmte Entwicklungs- und Lernschritte Zeitfenster existieren. Auch die allgemeine Lebenserfahrung lehrt, dass Kinder von Natur aus lernbegierig sind und sich mit dem Einsatz der ganzen Person neues Wissen über die Welt aneignen wollen. Kinder sind sehr empfänglich für Lernimpulse von Erwachsenen, aber auch von anderen Kindern. Allen Kindern frühe Bildungserfahrungen und -chancen zu ermöglichen ist deshalb eine Hauptaufgabe verantwortungsvoller Bildungspolitik.

Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Bildung von Anfang an. Frühzeitiger Lernbeginn und Kompetenzerwerb sind im Interesse der Kinder, aber auch der Gesellschaft. Im Zuge des Übergangs zur Wissensgesellschaft sind die Erwartungen an Bildung erheblich gestiegen. Kinder sind frühzeitig vorzubereiten auf eine wissensbasierte Lebens- und Arbeitswelt und auf eine weniger sichere Zukunft, die durch häufigere Übergänge und Brüche gekennzeichnet ist, sowie auf die Notwendigkeit lebenslangen Lernens.

  • Die Pisa-Studie hat gezeigt, dass Länder, die die vordersten Rangplätze belegen, gerade dem Elementarbereich ein besonderes Gewicht einräumen.
  • Nach der OECD-Studie "Starting Strong" sind nationale Bildungs- und Erziehungspläne die notwendige Voraussetzung für die Entwicklung und Sicherstellung von Bildungs- und Erziehungsqualität in Kindertageseinrichtungen.

Deutschland hat den Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen – zusammen mit dem Erziehungs- und Betreuungsauftrag – bundesgesetzlich normiert (§ 22 Abs. 2 SGB VIII). Es gilt deshalb, diesem noch stärker als bisher gerecht zu werden. Dafür spricht auch, dass Bildungskonzepte nicht für alle Zeiten Gültigkeit besitzen, sondern der permanenten Weiterentwicklung und, wenn notwendig, auch einer grundsätzlichen Reform bedürfen. Gründe, die uns heute veranlassen, die Frage nach der Angemessenheit des Bildungskonzeptes für die Tageseinrichtungen für Kinder unter sechs Jahren aufzuwerfen, liegen in der Veränderung der Gesellschaft selbst, in der heute Kinder aufwachsen. Es handelt sich um eine kulturell divers und sozial komplex gewordene Welt, die durch zeitliche und räumliche Besonderheiten gekennzeichnet ist und in der die notwendige Orientierung zu einer persönlichen Herausforderung geworden ist.

Bisherige Bildungskonzepte waren auf die engeren Grenzen der Nation ausgerichtet. Mit der Erweiterung der EU und der Globalisierung der Wirtschaft benötigen Kinder heute, neben ihrer sozialen und kulturellen Einbettung, zusätzlich interkulturelle und Fremdsprachenkompetenz. Auch die Wirtschaft richtet gegenwärtig veränderte Anforderungen an den Einzelnen und an das Bildungssystem: Anspruchsvoller gewordene Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Konzentrationsfähigkeit, logisch-analytischem Denken in komplexen Zusammenhängen, Problemlöse- und Orientierungsfähigkeiten. Eine veränderte, dezentrale Organisation der Arbeit erfordert Teamarbeit und Kommunikationskompetenz auch über rein fachbezogene Angelegenheiten hinaus. Es werden zunehmend eigene Initiative, Lernbereitschaft und Verantwortungsübernahme erwartet. Sichergestellt werden muss nicht nur Wissenserwerb; notwendig sind darüber hinaus Lernkompetenz und andere Metakompetenzen. Als zunehmend von Bedeutung erweist es sich auch, den kulturellen und ethnischen Hintergrund der Kinder sensibler als bisher zu reflektieren. Heute werden Bildungskonzepte erwartet, die auf soziale Phänomene wie z.B. Armut, soziale Ausgrenzung und Mobilität angemessen eingehen. Der sich seit geraumer Zeit vollziehende Wandel familialer Strukturen und Beziehungen sowie die Zunahme diskontinuierlich verlaufender familialer Biographien, von denen immer mehr Kinder betroffen sind, richten neue Anforderungen an das Bildungssystem, insbesondere auch an den Elementarbereich. Es besteht die Erwartung, Kindern Kompetenz zur Bewältigung von Diskontinuitäten und Brüchen zu vermitteln.

Schließlich haben Erkenntnisse aus der internationalen frühpädagogischen Forschung und Entwicklungen in den USA, Kanada, Australien und Neuseeland, aber auch in europäischen Ländern wie Norwegen, Schweden, Finnland und England gezeigt, dass dem Bildungsauftrag der Tageseinrichtungen verstärkt politische und fachliche Aufmerksamkeit zuteil werden sollte. Diese Entwicklungen haben zu einer Neubewertung der frühen Bildung und der Bedeutung der Tageseinrichtungen für Kinder im vorschulischen Alter geführt. Das wiederum hat zur Folge, dass der Elementarbereich als die erste Stufe im Bildungssystem einer gewissen Regulierung bedarf, um Inhalte und Qualität der Bildungs- und Erziehungsarbeit in Tageseinrichtungen nicht der Beliebigkeit zu überlassen und erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen den Tageseinrichtungen nicht in Kauf nehmenzu müssen - in Abhängigkeit vom Engagement der verantwortlichen Fachkräfte und des Trägers.

Seitens der Bildungspolitik wird nun gefordert, die Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen bezüglich der Unterstützung früher Bildungsprozesse besser zu nutzen. Dazu wird vom Staatsinstitut für Frühpädagogik ein Bildungs- und Erziehungsplan entwickelt.


Grundsätze und Prinzipien der Erziehungs- und Bildungsarbeit mit Kindern unter sechs Jahren

Es erweist sich von zentraler Bedeutung, die Grundsätze und die Prinzipien, auf denen ein solcher Bildungs- und Erziehungsplan aufbaut, zu konkretisieren. Sie stellen die bildungsphilosophische und bildungspolitische Grundlage dieses gemeinsamen Projektes dar.

An erster Stelle gilt es, das Kind als Subjekt im Bildungsprozess anzuerkennen, es von Anfang an als ein kompetentes Kind zu betrachten, das seine Erziehung und Bildung ko-konstruiert. Kinder gestalten dabei von Anfang an ihre Bildung und Entwicklung mit und übernehmen entwicklungsangemessen Verantwortung. Ein solches Bild vom Kind verlangt von allen Erwachsenen eine volle Akzeptanz und Respektierung des Kindes. Kinder sollten niemals beschämt werden; ihr Selbstwertgefühl ist nachhaltig zu stärken. Erforderlich ist auch, eine angemessene Beteiligung des Kindes am Leben in der Tageseinrichtung sicherzustellen. Rechte bedingen Pflichten – so sollten Kinder auch ihrem Alter entsprechend Verantwortung übernehmen können. Entsprechend dem Demokratieprinzip sind alle, die in das Bildungs- und Erziehungsgeschehen in der Tageseinrichtung eingebunden sind, an den sie betreffenden Entscheidungen angemessen zu beteiligen – die Kinder, die Eltern und das Einrichtungsteam.

Angestrebt wird eine Stärkung kindlicher Autonomie und sozialer Mitverantwortung. Es gilt, jedem Kind die größtmöglichen Freiräume für seine Entwicklung zu bieten, aber auch gleichzeitig dafür zu sorgen, dass es lernt, in sozialer Verantwortung zu handeln, d.h. die Konsequenzen seiner eigenen Handlung für die anderen und für sich selbst zu reflektieren. Dabei kommt der Vermittlung christlicher und verfassungskonformer Werte in der frühen Bildung ein zentraler Stellenwert zu. Es sind auch jene Basiskompetenzen und Ressourcen zu fördern, die das Kind befähigen, mit Belastungen, Veränderungen und Krisen so umzugehen, dass es darin Herausforderungen sieht und seine Kräfte mobilisiert – bzw. jene Ressourcen nutzt, die ihm eine erfolgreiche Bewältigung ermöglichen.

Im Mittelpunkt von Bildung im vorschulischen Alter steht nicht der Wissenserwerb, sondern die Vermittlung lernmethodischer Kompetenz. Schon das Kleinkind soll das Lernen lernen und so auf ein Leben vorbereitet werden, in dem beständiges Lernen unverzichtbar ist. Nach dem Prinzip der Entwicklungsangemessenheit sind Bildungs- und Erziehungsangebote so zu gestalten, dass sie der sozialen, kognitiven und emotionalen Entwicklung des Kindes entsprechen. Überforderung des Kindes ist ebenso zu verhindern wie Unterforderung. Individuelle Unterschiede im Hinblick auf Geschlecht, Herkunft, Religion, Lebensweise sowie Stärken und Schwächen sind anzuerkennen. Das bedeutet auch, dass Versuchen sozialer Ausgrenzung angemessen zu begegnen ist. Pädagogische Angebote sollen allen Kindern faire und gleiche Entwicklungs- und Lernchancen bieten.

Grundlagen der Bildung und Erziehung von Kindern bis zur Einschulung sind sinnliche Wahrnehmung, Bewegung und Spiel. Darauf beruht auch das Prinzip der ganzheitlichen Förderung: Spielen und Lernen werden als zwei unterschiedliche Seiten derselben Medaille verstanden. Dabei herrscht im Kleinkindalter spielerisches bzw. informelles Lernen vor. Herkömmlicher formeller Unterricht ist deshalb kein adäquates Instrument. Die Vorverlegung schulischen Lernens in den Elementarbereich wird deswegen abgelehnt. Bildung im frühkindlichen Alter wird als sozialer Prozess definiert. Lernen findet in der Regel in einer konkreten sozialen Situation und in Interaktionen mit Eltern, Fachkräften, anderen Kindern und Erwachsenen statt. Bildung in diesem Sinne verlangt eine aktive Beteiligung des Kindes, aber auch der Fachkräfte und Eltern am Bildungs- und Erziehungsgeschehen; sie findet im partnerschaftlichen Zusammenwirken aller Beteiligten statt.


Bildungsziele für Tageseinrichtungen mit Kindern unter sechs Jahren

Aufbauend auf diesen Grundsätzen gilt es, in den kommenden zwei Jahren Bildungsziele für Tageseinrichtungen mit Kindern unter sechs Jahren zu entwickeln und zu implementieren.

Gemäß dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan, der ein Orientierungsplan für die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen ist, gilt es, durch geeignete Angebote die kindliche Entwicklung zu stärken und kindliche Meta-Kompetenzen zu fördern. Hierzu zählen sowohl individuumsbezogene Kompetenzen und Ressourcen als auch Kompetenzen, die Kinder befähigen, im sozialen Kontext verantwortungsvoll zu handeln: Stärkung des Selbstwertgefühls, positiver Selbstkonzepte, des Autonomieerlebens, der Selbstwirksamkeit, der Selbstregulation, der Neugier und der individuellen Interessen, der Denkfähigkeit, der Problemlösefähigkeit und der Kreativität. All dies sind Kompetenzen, die sich im Wesentlichen in den ersten acht Jahren entwickeln. Ferner wird die Übernahme von Verantwortung für die eigene Gesundheit und für das eigene Wohlergehen, grob- und feinmotorische Kompetenzen wie auch die Fähigkeit zur Regulierung von körperlicher Anspannung vermittelt. Zu den Kompetenzen, die ein Kind befähigen, verantwortungsvoll im sozialen Kontext zu handeln, zählen u. a. soziale Kompetenzen (gute Beziehungen zu Erwachsenen und zu anderen Kindern; Empathie und Perspektiveübernahme; Fähigkeit, verschiedene Rollen einzunehmen; Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Konfliktmanagement), Entwicklung von Werten und Orientierungskompetenz (z. B. Werthaltungen, moralische Urteilsbildung; Unvoreingenommenheit; Sensibilität und Achtung von Andersartigkeit und Anderssein; Solidarität); Fähigkeit und Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme (für das eigene Handeln; anderen Menschen gegenüber; für Umwelt und Natur) sowie Verantwortung zur demokratischen Teilhabe (Erwerb von Grundkenntnissen über Staat und Gesellschaft; Einbringen und Überdenken des eigenen Standpunktes etc.).

Zu den zentralen Aufgaben des Bildungs- und Erziehungsplanes zählt die Vermittlung von Kompetenzen zur Erschließung und Aneignung von Wissen - Kernkompetenzen, die zur Nutzung verfügbarer Informationen qualifizieren. So ist die Vermittlung lernmethodischer Kompetenz, d. h. der Fähigkeit zu wissen, wie man lernt, wie man Wissen erwirbt und organisiert, wie man es zur Lösung komplexer Problemsituationen einsetzt und es sozial verantwortet, unerlässlich für eine Aktualisierung des Wissens und das Ausfiltern des Unwichtigen oder Überflüssigen.

Die Förderung von Lern- und Entwicklungsprozessen gehört ebenso zu den Bildungszielen: Förderung der Widerstandsfähigkeit (Resilienz), d. h. jener Kompetenz, die dem Kind erlaubt, mit Risikosituationen so umzugehen, dass es zu einer Minimierung von Risiken und zu einer Maximierung des Nutzens kommt. In einer Zeit, in der Kinder zunehmende und akzeleriert verlaufende Veränderungen zu verarbeiten haben, erweist sich die Förderung der Bewältigung von Übergängen als von zentraler Bedeutung.

Schließlich werden im Bildungs- und Erziehungsplan die Förderperspektiven themenübergreifender Art (z. B. Beteiligung von Kindern; Interkulturelle Erziehung; Geschlechtsbewusste Erziehung; Förderung von Kindern mit Entwicklungsrisiken und [drohender] Behinderung; Förderung von Kindern mit Hochbegabung) systematisch behandelt, so dass jede Fachkraft die pädagogischen Möglichkeiten, die darin enthalten sind, erkennt und zur Stärkung der kindlichen Entwicklung nutzen kann. Hinzu kommen themenbezogene Förderschwerpunkte, zu denen sowohl traditionelle als auch neue thematische Schwerpunkte zählen: Sprachliche Bildung und Förderung; ethische und religiöse Bildung und Erziehung; mathematische Bildung; naturwissenschaftliche und technische Bildung; Medienbildung und -erziehung, elementare informationstechnische Bildung; ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung und Erziehung; musikalische Bildung und Erziehung; Umweltbildung und Umwelterziehung; Bewegungserziehung und -förderung, Sport; gesundheitsfördernde Bildung und Erziehung. Ansätze zur Beobachtung und Dokumentation der Lern- und Entwicklungsprozesse des Kindes, ein verändertes Verständnis von Kooperation zwischen Familie und Tageseinrichtung im Sinne einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern sowie Angaben zur Gemeinwesenorientierung, Kooperation und Vernetzung und zur Abwendung von Gefährdungen des Kindeswohls runden die Inhalte des Bildungs- und Erziehungsplanes ab.


Entwicklung und Umsetzung

An der Entwicklung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans sind Fachkommissionen beteiligt. Diese umfassen neben Repräsentanten der zuständigen Länderministerien Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Freien und Öffentlichen Wohlfahrtspflege und der Ausbildungsstätten sowie Fachkräfte aus der Praxis, Grundschullehrkräfte und Eltern. Die Implementation erfolgt während des Kindergartenjahres 2003/2004 in 100 Kindertageseinrichtungen, die vom Staatsinstitut für Frühpädagogik fachlich und wissenschaftlich begleitet werden. Ferner werden in diesem Zeitraum Handreichungen für die Praxis erarbeitet und ein Professionalisierungskonzept für die Fachkräfte entwickelt.

Aufgrund der gesammelten Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse wird der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan Mitte 2004 überarbeitet. Er soll ab dem Kindergartenjahr 2005/2006 in allen bayerischen Kindertageseinrichtungen eingeführt werden. Damit wird der Freistaat Bayern seiner Verantwortung gerecht, eine hohe Bildungsqualität von Anfang an und für alle Kinder zu garantieren.



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IFP Bayern


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